Bezugsangebot

Bezugsangebot
Bezugsangebot,
 
Bezugsaufforderung, Aufforderung zum Bezug neuer (junger) Aktien einer Aktiengesellschaft. Die Bezugsbedingungen sind im Bundesanzeiger und in den Gesellschaftsblättern sowie bei Börsenpapieren auch in mindestens einem Pflichtblatt jener Börse zu veröffentlichen, an der die Aktien gehandelt werden. Die bisherigen Aktionäre werden vom Bezugsangebot auch durch die Bank unterrichtet, bei der sie ihre Aktien verwahren.

Universal-Lexikon. 2012.

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  • Bezugsrecht — Be|zugs|recht 〈n. 11〉 Recht zum Bezug (meist von neuausgegebenen Aktien) * * * Be|zugs|recht, das (Börsenw.): gesetzlich begründeter Anspruch eines Aktionärs bei Erhöhung des Aktienkapitals auf den ↑ Bezug (2 a) neuer Aktien. * * * Bezugsrecht,   …   Universal-Lexikon

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